Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zehetbauer Fertigrasen GmbH & Co KG

FN 367773v, LG Korneuburg
Matzneusiedl 1, A-2301 Probstdorf
Tel.: +43 (0)2215/2254, info@zehetbauer.at
UID-Nr. ATU66679926 DVR: 0857661

I. GELTUNGSBEREICH

1.1. Verkäufe und Lieferungen durch Zehetbauer Fertigrasen GmbH & Co KG („Zehetbauer“) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Lieferbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung Rechtswirksamkeit.

1.2. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Zehetbauer jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden geltenden Fassung. Spätestens mit Inanspruchnahme der Leistungen der Zehetbauer durch den Kunden erklärt sich dieser mit den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, ungeachtet dessen, ob sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder nicht.

1.4. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

II. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Bestellungen der Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss durch Zehetbauer. 

2.2. Ein gültiger Auftrag kommt erst mit Annahme der Bestellung samt Bekanntgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Pflegeanleitung zustande.

2.3. Gibt der Kunde im Zuge der Geschäftsabwicklung eine E-Mail-Adresse bekannt, so ist er mit der Kommunikation zur Abgabe von Willenserklärungen auf elektronischem Wege einverstanden. Die Anforderung der Schriftlichkeit kann somit auch im E-Mail-Weg beiderseits erfüllt werden. Beide Parteien sind verpflichtet, regelmäßig, eingegangene E-Mails zu öffnen. Beide Parteien sind außerdem verpflichtet, die vom Absender angeforderte Übermittlungsbestätigungen abzugeben.

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Bei Übergabe der Ware ist die Rechnung bar oder mit Kreditkarte (Visacard oder Mastercard) zu bezahlen.

3.2. Bei nicht fristgerechter Zahlung gelangen Verzugszinsen sowie Zinseszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zur Verrechnung. Bei Verbrauchergeschäften beträgt der vereinbarte Zinssatz 5 % p.a.

3.3. Die Verbindlichkeit des Kunden kann durch Aufrechnung allfälliger ihm zustehender Forderungen nicht aufgehoben werden. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt dieses Aufrechnungsverbot mit den Einschränkungen des § 6 Abs. 1 Zif. 8 Konsumentenschutzgesetz.

3.4. Zusätzlich hat der säumige Kunde sämtliche notwendige und zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis der betriebenen Forderung stehen, zu bezahlen.

IV. VERSANDBEDINGUNGEN

4.1. Der Versand unserer Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Fehlen nähere Angaben, so wählen wir selbst die zweckmäßigste und für den Kunden günstigste Art der Beförderung.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zustellkosten bis zu dem mit unserem Lastkraftwagen erreichbaren nächstgelegenen Ort der Zustelladresse (straßenseitiges Gartentor) berechnet. Darüberhinausgehende Transportleistungen sind vor Lieferung gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.

4.3. Von uns bekanntgegebene Liefertermine sind Richtwerte. Es handelt sich keinesfalls um garantierte Liefertermine.

4.4. Wir sind stets bemüht, unsere Waren so rasch wie möglich anzuliefern. Unverschuldete Verzögerungen, insbesondere durch ungünstiges Wetter (Regen, Hitze, Frost) oder Verkehrsstörungen gehen nicht zu unseren Lasten. Sollte der vom Kunden gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden können, bleibt die Bestellung dennoch aufrecht und wird ihm nach gemeinsamer Terminabsprache zugestellt.

4.5. Sollte der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht anwesend sein oder für eine Vertretung vorgesorgt haben und telefonisch nicht erreichbar sein, wird infolge der Verderblichkeit der Ware die Lieferung in Rechnung gestellt.

4.6. Bei Abholung der Ware, erfolgt dies ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4.6.1. Die Abholung der Waren erfolgt ab Werk. Mit der Abholung ist die Übergabe erfolgt. Die Beladung der Ware ist nicht vom Auftrag umfasst. Mitarbeiter von Zehetbauer haben hinsichtlich der Beladung der übernommenen Ware keine Anordnungsbefugnis. Eine etwaige Mithilfe bei der Beladung erfolgt ausschließlich über Wunsch und auf Verantwortung des Lenkers des Fahrzeuges des Abholers. Dieser ist auch alleine für die sichere Verwahrung der Ladung gemäß KFG verantwortlich. Jegliche Haftung auf Grund mangelhafter Ladung gegenüber Zehetbauer bzw. deren Gesellschaftern oder Mitarbeitern ist ausgeschlossen.

4.6.2. Sollte ein vereinbarter Abholtermin vom Kunden nicht eingehalten werden können, ist er jedoch weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Die Verwahrung der Waren erfolgt ab dem nichteingehaltenen Abholtermin auf Gefahr und Kosten des Kunden. 

4.7. Bei Verlegearbeiten gelten die Ausführungstermine als Richtwerte. Es bleibt uns vorbehalten den Ausführungstermin je nach Witterungsverhältnissen zu verzögern bzw. im Extremfall abzusagen. 

4.8. Die Vergabe der Ausführung - ganz oder teilweise - an Subunternehmer bleibt uns vorbehalten.

V. GEWÄHRLEISTUNG

5.1. Gegenüber Verbrauchern gelten bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§ 8 Konsumentenschutzgesetz).

5.2. Die Produktabbildungen auf unserer Website und/oder in unseren Foldern können aufgrund der Auflösung und Größe hinsichtlich Farbe und Größe vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen. Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäß, wenn die gelieferten Stücke der sonstigen Produktspezifikation entsprechen.

5.3. Kein Fall der Gewährleistung liegt bei Schäden vor, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Produkts entstanden sind. Gleiches gilt für gewöhnliche Abnutzung.

5.4. Sofern der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, hat er die gelieferte Ware nach Erhalt umgehend auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und uns eventuelle Mängel bekannt zu geben und kurz zu beschreiben. Diese müssen vom Kunden dokumentiert werden, zum Beispiel durch Fotografien. Dies dient lediglich der rascheren und effektiveren Bearbeitung etwaiger Mängelrügen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit führt zu keiner Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.

5.5. Ist der Kunde ein Unternehmer, hat er die gelieferte Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit, insbesondere Unversehrtheit der Verpackung, zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen drei Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Später erkennbare Mängel sind ebenso unverzüglich, längstens binnen 3 Tagen nach Erkennbarkeit zu rügen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so entfallen damit sämtliche Ansprüche aus der Gewährleistung, dem Schadenersatz sowie der Irrtumsanfechtung (§ 377 UGB). Das gilt auch hinsichtlich etwaiger Falschlieferungen oder Abweichungen der Liefermenge.

5.6. Die Reklamationsfrist für versteckte Mängel endet sechs Monate nach der Übernahme.

5.7. Ist der Kunde ein Unternehmer hat er die Kosten für die Rücksendung der Ware zur Verbesserung bzw. zum Austausch zu tragen.

5.8. Die Anlieferung oder Abholung einer Rasensorte, die nicht der Bestellung entspricht, gilt als unwesentlicher Qualitätsmangel, der durch Ersatzlieferung bzw. Abholung des Ersatzware verbessert werden kann. Sollte ein Ersatz notwendig sein, geben wir Ersatz in ähnlichem aber gleichwertigem Rasen. Wir behalten uns vor, dass es aufgrund der Ernte auf verschiedenen Feldschlägen zu Unterschieden in Farbe und Aussehen kommen kann.

VI. SCHADENERSATZ

6.1. Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt.

6.2. Bei Nichteinhaltung der Pflegeanleitung und daraus resultierender Schäden ist der Ersatz jeglichen Schadens ausgeschlossen.

6.3. Ein Rücktritt vom Liefervertrag, welcher später als drei Tage vor der vereinbarten Lieferung erklärt wird, berechtigt uns, den vollen Lieferpreis zu verlangen. Ein Rücktritt vor diesem Termin berechtigt uns, zur Abdeckung unserer Fixkosten 20 % des Rechnungsbetrages zu verrechnen. 
Bei Verschiebungen terminlich bereits fixierter Lieferungen, die uns 2 Werktage oder kürzer vor dem Liefertermin bekanntgegeben werden, behalten wir uns vor die anfallenden zusätzlichen Speditionskosten in Rechnung zu stellen.

6.4 . Fertigrasen ist lebendes, verderbliches Pflanzenmaterial. Fertigrasen muss sofort verlegt werden und binnen Minuten nach dem Verlegen zur Kühlung gegossen und feucht gehalten werden. Nach Übernahme des Fertigrasens sind die Rasenrollen in den Schatten zu stellen. Die Verlegung und Pflege des Fertigrasens muss nach unserer Verlege- und Pflegeanleitung erfolgen. Bei der Verlegung von Fertigrasen gilt der vereinbarte Tag der Verlegung als Zeitpunkt der Übernahme. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Ersatz jeglichen Schadens ausgeschlossen.

6.5. Mutterboden oder Humuslieferungen werden unsererseits nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.

6.6. Für Schäden, die durch Verunkrautung des Bodens entstehen, wird ebenso nicht gehaftet.  

6.7. Für Setzungsschäden, die bei Arbeiten auf nicht von uns ausgefülltem Gelände entstehen, wird keine Haftung übernommen.

6.8. Für Mängel, die dadurch entstehen, dass Fertigrasen nicht anwächst oder Saatgut nicht aufgeht, muss nur dann aufgekommen werden, wenn die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode, im Allgemeinen für ein Jahr, an uns übertragen wurde. Von dieser Verpflichtung sind wir jedoch befreit, wenn die Schäden auf mutwilliges Fremdverschulden von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstigen äußeren Einflüssen oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.

6.9. Sollte ausnahmsweise ein garantierter Zustellzeitpunkt vereinbart werden und werden Lieferungen nach dem garantierten Zustellzeitpunkt angeliefert, so haften wir für Kosten, die im Zusammenhang mit der späteren Anlieferung stehen, bis maximal zur Höhe der Transportkosten. Wurde eine spätere Lieferzeit vereinbart, so gilt diese. 

VII. WIDERRUF- UND RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER

7.1. Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG:
Sofern der Kunde seinen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (§ 3 Z 1 FAGG) oder als Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) abgeschlossen hat, hat er das Recht, seinen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Frist zum Rücktritt beginnt

7.1.1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
7.1.2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen

  • mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
  • wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
  • bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
  • bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.

 Dieses Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG entfällt in den Fällen des § 18 FAGG.

7.2. Rücktrittsrecht gem. § 3 KSchG:
Hat der Kunde als Verbraucher iSd KSchG seine Vertragserklärung weder in den von Zehetbauer für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd genutzten Räume noch bei einem von dieser auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, kann er gem. § 3 KSchG den Rücktritt von seinem Vertragsantrag oder seinem abgeschlossenen Vertrag schriftlich binnen vierzehn Tagen ab Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes enthält, frühestes jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, bei Kaufverträgen über Waren frühestens mit dem Tag, an dem er den Besitz an der Ware erlangt, erklären. Ist die Ausfolgung einer Urkunde unterblieben, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist vierzehn Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem dem Kunden die Urkunde zugegangen ist.

7.3. Rücktrittsrecht gem. § 3a KSchG:
Der Verbraucher kann vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände (vgl. § 3a Abs 2 KSchG), die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner.

7.4. Tritt der Verbraucher nach § 3 oder § 3a KSchG zurück gelten die Bestimmungen des § 4 KSchG.

7.5. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

7.5.1. der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,

7.5.2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

7.6. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5f KSchG dem Verbraucher unter anderem, bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird oder Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, kein Rücktrittsrecht zusteht.

7.7. Beispiel für Rücktrittserklärung / Widerrufserklärung

 An die Firma xxx, FAX ………….. Email: xxx@xxx.at

 Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von abgeschlossen Vertrag über den Artikel ……………, welchen ich/wir am ….. bestellt / am …. erhalten haben.

 Rückzahlung auf Konto IBAN ……….. BIC ……….

 Namen des/der Konsumenten (Verbraucher) ………………

Anschrift ………………

 …………..                                                            ……………………………….

Datum                                                                   Unterschrift

VIII. HINWEISE FÜR BESUCHER DER WEBSITE

8.1. Die Websiten von Zehetbauer nutzt Google Analytics, einen Internet-Analysedienst der Google Inc. („Google“). Dieser verwendet so genannte „Cookies“, das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und eine Analyse Nutzung der Website ermöglicht. Die durch die Google-Analytics-Cookies erzeugten Informationen über Ihre Nutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert.

8.2. Google wird diese Informationen nutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, Reports über die Webseitenaktivität zusammenzustellen und um weitere mit der Webseiten- und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google Inc. in Verbindung bringen. 

8.3. Sie können die Installation von Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihres Browsers verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieser Webseite in vollem Umfang nutzen können. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich einverstanden mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Weise und zu dem genannten Zweck.

IX. DATENSCHUTZ

9.1. Wir verwenden die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Bearbeitung der Anfragen und zur Vertragsabwicklung.

9.2. Sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung der Daten eingewilligt wurde, werden nach vollständiger Abwicklung des Vertrages oder Löschung des Kundenkontos die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der gesetztlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

9.3. Weiterführende Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Homepage https://www.zehetbauer.at/de/ueber-uns/datenschutz.html oder auf Anfrage datenschutz@zehetbauer.at.

X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

10.2. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsteilen wird die Anwendung von Österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss von UN Kaufrecht vereinbart.

10.3. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder künftigem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen der Zehetbauer und dem Kunden wird, sofern der Kunde Unternehmer ist, das Bezirksgericht Gänserndorf vereinbart.

Weiterführende Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Homepage https://www.zehetbauer.at/de/ueber-uns/datenschutz.html oder auf Anfrage datenschutz@zehetbauer.at.

 

Stand: Juni 2023